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   VGH Bayern, 11.01.2013 - 22 B 12.2367   

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https://dejure.org/2013,3810
VGH Bayern, 11.01.2013 - 22 B 12.2367 (https://dejure.org/2013,3810)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.01.2013 - 22 B 12.2367 (https://dejure.org/2013,3810)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Januar 2013 - 22 B 12.2367 (https://dejure.org/2013,3810)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen mögliche Grundstücksbeeinträchtigung durch ein benachbartes kommunales Versickerungsbecken für Niederschlagswasser

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen mögliche Grundstücksbeeinträchtigung durch ein benachbartes kommunales Versickerungsbecken für Niederschlagswasser

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 22 ZB 11.184

    Wiedergestattung der persönlichen Ausübung des untersagten Gewerbes; maßgeblicher

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2013 - 22 B 12.2367
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei beiden Klagearten der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (für die Verpflichtungsklage vgl. § 113 Abs. 5 VwGO; BayVGH, B.v. 2.5.2011 -22 ZB 11.184 - NJW 2011, S. 2822 = juris Rn. 10); aus dem materiellen Recht ergibt sich weder für die allgemeine Leistungsklage noch für die Verpflichtungsklage ein anderer Beurteilungszeitpunkt.
  • VGH Bayern, 15.06.2011 - 22 ZB 10.2357

    Gemeindeklage gegen Erweiterung eines Steinbruchs; Entgegenstehen öffentlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2013 - 22 B 12.2367
    Den fachlichen Äußerungen des Wasserwirtschaftsamts kommt aufgrund seiner Stellung als kraft Gesetzes eingerichteter Fachbehörde (Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayWG) und aufgrund seiner Erfahrung nach einer jahrzehntelangen Bearbeitung eines bestimmten Gebiets besondere Bedeutung zu (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 15.6.2011 - 22 ZB 10.2357 - m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.02.2015 - 22 B 12.269

    Von einem Jugendspielplatz mit "Streetballanlage" ausgehende Lärmimmissionen

    Auf welche Rechtsgrundlage Abwehrrechte gegen schlicht hoheitlich betriebene Anlagen gestützt werden können, wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich gesehen; teilweise werden solche als "allgemeiner öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch" bezeichneten Abwehrrechte aus den Grundrechten (Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG), teilweise aus einer entsprechenden Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften - namentlich aus § 1004 i.V.m. § 906 BGB (so BayVGH, U.v. 11.1.2013 - 22 B 12.2367 - juris Rn. 18; offen gelassen von BayVGH, U.v. 6.5.2013 - 22 B 12.19 - UPR 2014, 15, juris Rn. 18) hergeleitet.
  • VG München, 20.05.2014 - M 2 K 13.933

    Wasserrecht

    Die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zugelassene Berufung wurde mit Urteil vom 11. Januar 2013, Az. 22 B 12.2367, zurückgewiesen, ebenso die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers (BVerwG, B. v. 22.11.2013, - B 16.13 -).

    Auch die Ausführungen in den Gründen des rechtskräftigen Berufungsurteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Januar 2013, Az. 22 B 12.2367, wonach im Hinblick auf die von der Beigeladenen im Zeitpunkt der Berufungsverhandlung beantragte und (damals) noch nicht verbeschiedene Änderung des Sickerbeckens und der zu versickernden Wassermenge dem Kläger erst recht kein Abwehr- oder Unterlassungsanspruch zusteht (Rdnr. 26), führt nicht zu Unzulässigkeit der vorliegenden Anfechtungsklage, denn mit dieser wird die Rechtswidrigkeit der erst am ... Februar 2013 erteilten Erlaubnis und nicht die Verpflichtung der Beklagten zum gewässeraufsichtlichen Einschreiten bzw. die Verpflichtung der Beigeladenen zur Durchführung entsprechender Maßnahmen geltend gemacht.

    Das Gericht folgt hinsichtlich der fachlichen Beurteilung des Vorhabens und der vom Kläger erhobenen Einwände den überzeugenden Angaben des amtlichen Sachverständigen im Gutachten vom 2. April 2012 und den Ausführungen des Wasserwirtschaftsamts ..., insbesondere im vorangegangenen Verwaltungsverfahren (vor allem Stellungnahme vom 26. Juli 2012 zu den Einwendungen des Klägers vom 15. Mai 2012), in der mündlichen Verhandlung vom 10. Januar 2013 im Berufungsverfahren, Az. 22 B 12.2367, und in der mündlichen Verhandlung vom 20. Mai 2014.

    Zudem kommt den fachlichen Äußerungen des Wasserwirtschaftsamts aufgrund seiner Stellung als kraft Gesetzes eingerichteter Fachbehörde (Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayWG) und aufgrund seiner Erfahrung nach einer jahrzehntelangen Bearbeitung eines bestimmten Gebietes besondere Bedeutung zu (BayVGH, U.v. 11.01.2013 - 22 B 12.2367 - juris Rdnr. 24 m.w.N.).

    In der mündlichen Verhandlung vom 10. Januar 2013 im Berufungsverfahren, Az. 22 B 12.2367, erläuterte der Vertreter des Wasserwirtschaftsamts, seiner Einschätzung liege der sogenannte Bemessungsregen, nämlich das größte innerhalb von zehn Jahren zu erwartende Regenereignis zugrunde, während das vom Kläger vorgelegte Privatgutachten mit einem angenommenen Grundwasserstand von 366, 00 m NN und einem Wasserstand von 84 cm in der Versickerungsmulde weit über diesen Bemessungsregen hinaus gehe.

  • VG Ansbach, 11.11.2015 - AN 9 K 13.01552

    Wasserrechtliche Erlaubnis, Bewirtschaftungsermessen, Grundwasser,

    Die Tatsache, dass trotz der jahrelangen Wasserhaltung keine Senkungsschäden zu verzeichnen sind, spricht insoweit für die Richtigkeit der fachlichen Einschätzung (vgl. ebenso BayVGH, U. v. 11.1.2013 - 22 B 12.2367 - juris Rn. 25).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs lassen sich aufgrund des Einschätzungsvorsprungs der im wasserrechtlichen Verfahren tätig gewordenen wasserrechtlichen Fachbehörden (hier Wasserwirtschaftsamt) die fachlichen Aussagen nicht allein durch pauschale Behauptungen und subjektive Befürchtungen entkräften (vgl. BayVGH, B. v. 4.8.2014 - 8 ZB 14.385 - juris Rn. 5 ff; BayVGH B. v. 8.10.2013 - 8 ZB 12.2018 - juris Rn. 19; BayVGH, U. v. 11.1.2013 - 22 B 12.2367 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47/48 m. zahlr. w. N. aus der st. Rspr.).

  • VGH Bayern, 18.03.2024 - 8 ZB 23.1613

    Berufungszulassung (abgelehnt), öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung,

    Ausgehend von diesem Klageziel, an das der Senat gebunden ist (vgl. § 88 VwGO), bleibt für Anwendung des § 907 Abs. 1 Satz 1 BGB, der als positivierter Sonderfall des allgemeinen Abwehranspruchs einen von § 1004 BGB unabhängigen vorbeugenden Schutz verleiht (vgl. BayVGH, U.v. 11.1.2013 - 22 B 12.2367 - juris Rn. 20; Brückner in Münchner Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2023, § 907 Rn. 1 f.), kein Raum (vgl. OLG Dresden, B.v. 22.10.2018 - 6 U 892/18 - juris Rn. 18 f.).
  • VG Ansbach, 17.01.2018 - AN 9 K 16.01362

    Drittanfechtung einer Erlaubnis zur Einleitung von Mischwasser in ein Gewässer

    Solange die Stellungnahmen des WWA aber nachvollziehbar sind und nicht an erkennbaren inhaltlichen Defiziten leiden, dürfen sie verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen zu Grunde gelegt werden (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 11.1.2013 - 22 B 12.2367 - juris Rn. 24).
  • VG Augsburg, 28.06.2017 - Au 6 K 16.1240

    Heranziehung zur Zahlung von Herstellungsbeiträgen

    Solange die Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamts aber nachvollziehbar sind und nicht substantiiert in Frage gestellt werden, dürfen sie verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen zu Grunde gelegt werden (vgl. nur BayVGH, U.v. 11.1.2013 - 22 B 12.2367 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.05.2023 - 22 ZB 22.1520

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren, welches auf die Aufhebung

    Auch deshalb musste dem hilfsweise gestellten Beweisantrag nicht nachgegangen werden (vgl. BayVGH, U.v. 11.1.2013 - 22 B 12.2367 - juris Rn. 27; dazu BVerwG, B.v. 22.11.2013 - 7 B 16.13 - juris Rn. 5 f.).
  • VG München, 26.06.2013 - M 7 K 11.4993
    Der Kläger hat im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BayVGH, U. v. 11. Januar 2013 - 22 B 12.2367 - juris Rn 17) keinen Anspruch auf die geforderten Maßnahmen und ist daher durch deren Ablehnung seitens der Beklagten nicht in seinen Rechten oder rechtlich geschützten Interessen verletzt ( § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO analog).
  • VGH Bayern, 06.05.2013 - 22 B 12.1967

    Geruchsimmissionen, die von einem gemeindlichen Kanal hervorgerufen werden

    Ebenso wie das Verwaltungsgericht dies im angefochtenen Urteil getan hat, kann es auch der Verwaltungsgerichtshof dahinstehen lassen, ob das vom Kläger geltend gemachte Abwehrrecht gegen Immissionen, die von einer durch die öffentliche Gewalt schlicht-hoheitlich betriebenen Anlage behauptetermaßen hervorgerufen werden, aus den Grundrechten oder aus einer entsprechenden Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften - namentlich aus § 1004 i.V.m. § 906 BGB - resultiert (ebenso BayVGH, U.v. 11.1.2013 - 22 B 12.2367 - juris Rn. 18).
  • VG München, 26.06.2013 - M 7 K 12.4121
    Die Kläger haben im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BayVGH, U. v. 11. Januar 2013 - 22 B 12.2367 - juris Rn 17) keinen Anspruch auf Beseitigung des Bolzplatzes.
  • VG München, 26.06.2013 - M 7 K 12.4122
  • VGH Bayern, 16.03.2016 - 22 ZB 15.2447

    Erfolglose Nachbarklage wegen Lärmeinwirkungen durch eine Schule

  • VG Augsburg, 10.05.2021 - Au 9 K 20.741

    Drittanfechtungsklage gegen gehobene wasserrechtliche Erlaubnis, Keine Verletzung

  • VGH Bayern, 03.12.2013 - 22 ZB 13.1452

    Anfechtungsklage gegen Beitragsbescheide eines Wasser- und Bodenverbands;

  • VGH Bayern, 07.08.2013 - 22 CS 13.1160

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen

  • VG Regensburg, 17.11.2016 - RO 7 K 15.1361

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Rekultivierung und

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